Am Unfallort:

  • Warnblinkanlage einschalten
     
  • Unfallstelle absichern
     
  • Warndreiecke aufstellen
     
  • Bei Verletzten erste Hilfe leisten und dann unbedingt die Polizei und den Notarzt rufen. Bei Schäden ohne Verletzte besteht keine Pflicht die Polizei zu rufen, ist aber immer empfehlenswert.
     
  • Wichtig ist immer selbst noch einmal das Kennzeichen des Verursachers aufzuschreiben.
     
  • Unfallort und -schäden wenn möglich fotografieren und eine Skizze anfertigen.



     

    Forderung des Schadenersatzes:

     

  • Als Geschädigter müssen Sie den Unfall weder bei Ihrer noch bei der gegnerischen Versicherung melden!
     

  • Beauftragen Sie einen freien und unabhängigen Gutachter. War der Unfall von Ihnen unverschuldet, so trägt die Kosten die gegnerische Versicherung.

     

  • Beauftragen Sie einen Anwalt für Verkehrsrecht Ihres Vertrauens mit der Durchsetzung der Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche. Auch diese Kosten trägt die gegnerische Versicherung.

     

  • Wenn Sie vom Gutachter wissen, wie hoch der Schaden an Ihrem Fahrzeug ist, beauftragen Sie eine Werkstatt Ihres Vertrauens.

Telefon  0212 - 254 34 23

Email  KFZ@uberman.de