Am Unfallort:
- Warnblinkanlage einschalten
- Unfallstelle absichern
- Warndreiecke aufstellen
- Bei Verletzten erste Hilfe leisten und dann unbedingt die Polizei und den Notarzt rufen. Bei Schäden ohne Verletzte besteht keine Pflicht die Polizei zu rufen, ist aber immer empfehlenswert.
- Wichtig ist immer selbst noch einmal das Kennzeichen des Verursachers aufzuschreiben.
- Unfallort und -schäden wenn möglich fotografieren und eine Skizze anfertigen.
Forderung des Schadenersatzes:
Als Geschädigter müssen Sie den Unfall weder bei Ihrer noch bei der gegnerischen Versicherung melden!
Beauftragen Sie einen freien und unabhängigen Gutachter. War der Unfall von Ihnen unverschuldet, so trägt die Kosten die gegnerische Versicherung.
Beauftragen Sie einen Anwalt für Verkehrsrecht Ihres Vertrauens mit der Durchsetzung der Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche. Auch diese Kosten trägt die gegnerische Versicherung.
Wenn Sie vom Gutachter wissen, wie hoch der Schaden an Ihrem Fahrzeug ist, beauftragen Sie eine Werkstatt Ihres Vertrauens.
Telefon 0212 - 254 34 23
Email KFZ@uberman.de